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Fr 22.10.2010 07.14 Uhr | Hilde Androsch | Alle Artikel

Vorsorgevollmacht


Gemeinwesen | Ehrenamt / Soziales

 - Hilde Androsch
Quelle: http://www.bmj.bund.de - Hilde Androsch
Quelle: http://www.bmj.bund.de
Quelle: http://www.mj.niedersachsen.de - Hilde Androsch
Quelle: http://www.mj.niedersachsen.de
NWZ-Land - Wenn man eine Vorsorgevollmacht hat, ist kein Betreuer*) erforderlich und man bestimmt selbst, wer wie für einen entscheidet, wenn man es selbst nicht mehr kann.

Ich persönlich finde, die Vorsorgevollmacht ist viel wichtiger als die Patientenverfügung..

Muß man sich aber schon früh genug auseindersetzen damit.

Genau da liegt das Problem, man schiebt es auf oder nimmt irgend einen Vordruck aus dem Internet, der dann doch nicht "wasserdicht" ist.

Gut finde ich auf jeden Fall die Broschüre des Bundesjustizministeriums oder des Nds. Justizministeriums (vgl. Schnappschüsse links)

Von den Seiten dort kommt man auch zu Informationsmaterial zur Patientenverfügung. Direktlink ist hier schwierig zu den Informationsseiten = jeweilige Suchfunktion nutzen...

*) Betreuer:
Wenn man aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung nicht mehr für sich selbst sorgen kann, bekommt man einen Betreuer vom zuständigen Amtsgericht zur Seite gestellt.


Schlagworte: Vorsorgevollmacht

Geschrieben auf: mein-nordenham.de

Verknüpft mit der Gruppe: Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung?


Kommentar 3/3

  • Betreff
    Patientenverfügung
    Datum
    25.10.2010, 7:25 Uhr
    Autor
    Hilde Androsch
    Text
    Ich finde die Möglichkeit super, portalübergreifend zu schreiben und zu kommentieren. Unsere Portale haben nun nicht nur Regionalteil;-)Noch nicht entdeckt, ob man mitbekommt, wenn jemand antwortet/schreibt (werden jetzt ja einige Sachen mehr sein, die man verfolgt). Artikel/Kommentare können von Demjenigen, der schreibt problemlos ergänzt werden.Zu Patientenverfüung eine Antwort an Frau von Waaden-Arnken aus Rastede:Die Patientenverfügung ist natürlich wichtig und ich empfehle auch DA, die Broschüre des Bundes-Justizministeriums vorab zu lesen (aktueller Stand ist immer im Internet zu finden per Suchfunktion beim Ministerium - siehe Artikel).Bei all den Vordrucken im Internet zu Patientenverfügung wäre ich vorsichtig. Die sind oft noch nach dem Stand vor der Veränderung per Gesetz und dann hat man genau dass, was man vermeiden möchte.Ich meine, eine Patientenverfügung kann man nicht für alle möglichen Sachen formulieren, dann wird es ja ein Roman und die wird ein Arzt kaum durchlesen können.Wichtig ist die PERSON DES VERTRAUENS, die bevollmächtigt ist(bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht besser nicht verschiedene Personen einsetzen, bzw. es ganz klar abgrenzen!)und mit der man abgeklärt hat, wie die Grundlinie ist. UNBEDINGT ZUSAMMENSETZEN!Das kann man durchaus schriftlich festhalten. Sonst ist im Fall des Falles der mutmaßliche Wille zu vermitteln nach früheren Äußerungen usw.Nicht unbedingt eine einfache Aufgabe, für Denjenigen, der dann entscheiden soll/muß, besonders wenn es um Angehörige oder gute Freunde geht.

Kommentar 2/3

  • Betreff
    Über Grenzen hinweg
    Datum
    24.10.2010, 11:02 Uhr
    Autor
    Christian Schwarz
    Text
    Entschuldigt, das hat nichts mit dem Thema zu tun, aber ich möchte euch einmal darauf hinweisen, dass hier eine Nutzerin aus Rastede (Anja von Waaden-Arnken) einen Artikel einer Nordenhamerin (Hilde Androsch) kommentiert hat. Das geht nur, weil Frau Androsch den Artikel auch für andere Portale geschrieben hat. So können die N@chbarn jetzt viel mehr untereinander und "über Grenzen hinweg" miteinander kommunizieren!

Kommentar 1/3

  • Betreff
    Vorsorgevollmacht
    Datum
    23.10.2010, 18:24 Uhr
    Autor
    Anja v. Waaden-Arnken
    Text
    Ja ist schon wichtig so eine Vorsorgevollmacht, vorallendingen sollten Ehepaare oder ähnliche Lebensgemeinschaften sich frühzeitig damit auseinandersetzen. Das Thema wird immer gerne auf die lange Bank geschoben aber ein Unfall oder ein Krankheitsfall kann ganz schnell die Situation herbeiführen wo eine solche Vollmacht wichtig sein kann.
    Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte sollte man so eine Vollmacht durch einen Notar beglaubigen lassen. Vielfach wird eine solche Beglaubigung verlangt, z. B. bei Banken wenn es um größere Vermögensstände geht über die verfügt werden soll. Man sollte auch darauf achten daß noch eine zweite Person bestimmt wird die in dem Fall bevollmächtigt wird wenn der Erstbevollmächtigte selber verhindert sein sollte. Die Vorsorgevollmacht ersetzt aber nicht die Patientenverfügung. Diese sollte man trotzdem erstellen, man kann dort ja die gleiche Person bevollmächtigen wenn man möchte. Diese kann man als Vordruck auch ruhig aus dem Internet ziehen.


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