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Deutschland -
Schwerbehinderte haben vom 1. September an freie Fahrt in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn.
Vergleiche auch Kommentar/e
In der NWZ ist heute auf der Titelseite ein kurzer ziemlich schwammiger Artikel http://www.nwzonline.de
Sie benötigen wie bisher den grün-roten Schwerbehindertenausweis sowie ein Beiblatt des Versorgungsamtes mit einer gültigen Wertmarke.
Bislang durften schwerbehinderte Menschen nur in einem Umkreis von 50 km um ihren Wohnort kostenfrei Regionalzüge außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen.
Nunmehr können die betroffenen Menschen im ganzen Bundesgebiet mit der Regionalbahn (RB), dem Regionalexpress (RE), dem Interregio Express (IRE) und den S-Bahnen reisen.
An den Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes sowie für kostenlose Platzreservierungen ändert sich wohl nichts?
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In der NWZ ist heute auf der Titelseite ein kurzer ziemlich schwammiger Artikel http://www.nwzonline.de
Sie benötigen wie bisher den grün-roten Schwerbehindertenausweis sowie ein Beiblatt des Versorgungsamtes mit einer gültigen Wertmarke.
Bislang durften schwerbehinderte Menschen nur in einem Umkreis von 50 km um ihren Wohnort kostenfrei Regionalzüge außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen.
Nunmehr können die betroffenen Menschen im ganzen Bundesgebiet mit der Regionalbahn (RB), dem Regionalexpress (RE), dem Interregio Express (IRE) und den S-Bahnen reisen.
An den Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes sowie für kostenlose Platzreservierungen ändert sich wohl nichts?
Schlagworte: Beiblatt Versorgungsamt
Geschrieben auf: mein-nordenham.de
Verknüpft mit der Gruppe: Bahnhof und Züge und Busse
Geschrieben auf: mein-nordenham.de
Verknüpft mit der Gruppe: Bahnhof und Züge und Busse
Kommentar 2/2
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BetreffFundstellen für mobilitätseingeschränkte ReisendeDatum23.6.2011, 16:27 UhrAutorHilde AndroschTextda ist ganz viel zu finden bei
http://www.mobilitaetsportal.info/
Die Seiten sind vorbildlich barrierefrei...
Kommentar 1/2
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BetreffDB hat ja nur endlich nachgezogen...Datum23.6.2011, 16:22 UhrAutorHilde AndroschTextselbst nicht betroffen und deshalb ein wenig gesucht:
http://www.seh-netz.info/ausweis/seite2.php#ziel3
Zitat
Bundesweit und somit unabhängig vom Wohnort und Streckenverzeichnis können Busse des Nahverkehrs, Stadtbahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Züge von Nichtbundeseigenen Eisenbahnen unentgeltlich genutzt werden. Zu den Nahverkehrszügen gehören S-Bahn(S), Regionalbahn(RB), Regionalexpress(RE) und Interregioexpress(IRE).
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