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Mi 22.6.2011 09.26 Uhr | Hilde Androsch | Alle Artikel

Deutsche Bahn: Freie Fahrt für Schwerbehinderte


Gemeinwesen | Verkehr

Deutschland - Schwerbehinderte haben vom 1. September an freie Fahrt in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn.

Vergleiche auch Kommentar/e

In der NWZ ist heute auf der Titelseite ein kurzer ziemlich schwammiger Artikel http://www.nwzonline.de

Sie benötigen wie bisher den grün-roten Schwerbehindertenausweis sowie ein Beiblatt des Versorgungsamtes mit einer gültigen Wertmarke.
 
Bislang durften schwerbehinderte Menschen nur in einem Umkreis von 50 km um ihren Wohnort kostenfrei Regionalzüge außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen.
Nunmehr können die betroffenen Menschen im ganzen Bundesgebiet mit der Regionalbahn (RB), dem Regionalexpress (RE), dem Interregio Express (IRE) und den S-Bahnen reisen.
 
An den Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes sowie für kostenlose Platzreservierungen ändert sich wohl nichts?

Schlagworte: Beiblatt Versorgungsamt

Geschrieben auf: mein-nordenham.de

Verknüpft mit der Gruppe: Bahnhof und Züge und Busse


Kommentar 2/2

  • Betreff
    Fundstellen für mobilitätseingeschränkte Reisende
    Datum
    23.6.2011, 16:27 Uhr
    Autor
    Hilde Androsch
    Text
    da ist ganz viel zu finden bei

    http://www.mobilitaetsportal.info/

    Die Seiten sind vorbildlich barrierefrei...

Kommentar 1/2

  • Betreff
    DB hat ja nur endlich nachgezogen...
    Datum
    23.6.2011, 16:22 Uhr
    Autor
    Hilde Androsch
    Text
    selbst nicht betroffen und deshalb ein wenig gesucht:

    http://www.seh-netz.info/ausweis/seite2.php#ziel3

    Zitat
    Bundesweit und somit unabhängig vom Wohnort und Streckenverzeichnis können Busse des Nahverkehrs, Stadtbahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Züge von Nichtbundeseigenen Eisenbahnen unentgeltlich genutzt werden. Zu den Nahverkehrszügen gehören S-Bahn(S), Regionalbahn(RB), Regionalexpress(RE) und Interregioexpress(IRE).
    Zitatende


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