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Wesermarsch -
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Am 14.10.2009 fand eine öffentliche Sitzung des Kreisbehindertenbeirates ab 17:00 Uhr im Kreishaus statt:
THEMA:
Parkerleichterungen für Behinderte
NUR 1 BÜRGER AUS DER WESERMARSCH WAR DA ALS ZUHÖRER......
NWZ-Bericht vom 19.10.2009:
Parkerleichterung für Behinderte
SONDERGENEHMIGUNGEN Personenkreis erweitert - Landkreis stellt Dokumente aus
DER BEHINDERTENBEIRAT INFORMIERTE SICH ÜBER DIE NEUREGELUNGEN. IN MANCHEN FÄLLEN IST EINE ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG ERFORDERLICH.
VON GERNOT SCHMID
BRAKE - Der Kreisbehindertenbeirat unter der Leitung von Dr. Gesa Hansen ließ sich jetzt im Kreishaus von Andreas Hoppe, Mitarbeiter des Landkreises, die Neuerungen der Verwaltungsordnung zur Straßenverkehrsordnung, Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen, erläutern. Der blaue EU-Parkausweis, den bisher nur schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde erhielten, wird auf Antrag auch an Menschen ausgegeben, denen Gliedmaßen fehlen oder die fehlgebildete Gliedmaßen haben.
Der Nachweis der Behinderung muss entweder im Schwerbehindertenausweis genannt sein oder durch den Feststellungsbescheid der die Behinderung feststellenden Behörde erbracht werden. Wenn diese Krankheit in bisherigen Bescheiden mit anderen Begrifflichkeiten benannt worden war, ist zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Anderen Schwerbehinderten, denen Parkerleichterungen, jedoch nicht das Recht zur Nutzung von Behindertenparkplätzen zusteht, wird der Umfang der Parkerleichterung ebenfalls in einer Ausnahmegenehmigung gewährt.
Der berechtigte Personenkreis erhält eine rote Parkkarte und kann dann beispielsweise in einem Zonenhalteverbot die zugelassene Parkdauer überschreiten, in eingeschränktem Halteverbot bis zu drei Stunden parken oder in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken, wenn dadurch der durchgehende Verkehr nicht behindert wird.
Die neuen Parkerleichterungen gelten im gesamten Bundesgebiet. Der Landkreis Wesermarsch stellt Parkausweise befristet aus, bis der Antrag beim Versorgungsamt genehmigt ist.
Als Tipp gab Andreas Hoppe den Anwesenden mit auf den Weg, dass der Schwerbehinderten-Ausweis vom Versorgungsamt aus Datenschutzgründen nicht im Fahrzeug liegen gelassen werden soll. Außerdem ersetzt dieser nicht die Ausnahmegenehmigung des Landkreises.
Quelle: NWZ-Bericht
http://www.nwzonline.de
kreis_wesermarsch_brake_
artikel.php?id=2135140&
Für körperbehinderte Menschen bietet das Auto oft die einzige Möglichkeit, mobil zu sein und zu bleiben.
Vor öffentlichen Einrichtungen und an wichtigen zentralen Punkten sind darum ausreichende Behindertenparkplätze sehr wichtig, zum Beispiel vor Supermärkten, Arztpraxen, Theater und Kino, Restaurants und Bahnhöfen, aber auch vor der eigenen Haustür. "Eigene" Behindertenparkplätze können in der Regel bei der kommunalen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.........
Quelle:
http://www.mein-edewecht.de
Auf mein Edewecht entdeckt, herzlichen Dank an Herrn Bruns für die Genehmigung, Zitat zu veröffentlichen.
Am 14.10.2009 fand eine öffentliche Sitzung des Kreisbehindertenbeirates ab 17:00 Uhr im Kreishaus statt:
THEMA:
Parkerleichterungen für Behinderte
NUR 1 BÜRGER AUS DER WESERMARSCH WAR DA ALS ZUHÖRER......
NWZ-Bericht vom 19.10.2009:
Parkerleichterung für Behinderte
SONDERGENEHMIGUNGEN Personenkreis erweitert - Landkreis stellt Dokumente aus
DER BEHINDERTENBEIRAT INFORMIERTE SICH ÜBER DIE NEUREGELUNGEN. IN MANCHEN FÄLLEN IST EINE ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG ERFORDERLICH.
VON GERNOT SCHMID
BRAKE - Der Kreisbehindertenbeirat unter der Leitung von Dr. Gesa Hansen ließ sich jetzt im Kreishaus von Andreas Hoppe, Mitarbeiter des Landkreises, die Neuerungen der Verwaltungsordnung zur Straßenverkehrsordnung, Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen, erläutern. Der blaue EU-Parkausweis, den bisher nur schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde erhielten, wird auf Antrag auch an Menschen ausgegeben, denen Gliedmaßen fehlen oder die fehlgebildete Gliedmaßen haben.
Der Nachweis der Behinderung muss entweder im Schwerbehindertenausweis genannt sein oder durch den Feststellungsbescheid der die Behinderung feststellenden Behörde erbracht werden. Wenn diese Krankheit in bisherigen Bescheiden mit anderen Begrifflichkeiten benannt worden war, ist zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Anderen Schwerbehinderten, denen Parkerleichterungen, jedoch nicht das Recht zur Nutzung von Behindertenparkplätzen zusteht, wird der Umfang der Parkerleichterung ebenfalls in einer Ausnahmegenehmigung gewährt.
Der berechtigte Personenkreis erhält eine rote Parkkarte und kann dann beispielsweise in einem Zonenhalteverbot die zugelassene Parkdauer überschreiten, in eingeschränktem Halteverbot bis zu drei Stunden parken oder in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken, wenn dadurch der durchgehende Verkehr nicht behindert wird.
Die neuen Parkerleichterungen gelten im gesamten Bundesgebiet. Der Landkreis Wesermarsch stellt Parkausweise befristet aus, bis der Antrag beim Versorgungsamt genehmigt ist.
Als Tipp gab Andreas Hoppe den Anwesenden mit auf den Weg, dass der Schwerbehinderten-Ausweis vom Versorgungsamt aus Datenschutzgründen nicht im Fahrzeug liegen gelassen werden soll. Außerdem ersetzt dieser nicht die Ausnahmegenehmigung des Landkreises.
Quelle: NWZ-Bericht
http://www.nwzonline.de
kreis_wesermarsch_brake_
artikel.php?id=2135140&
Für körperbehinderte Menschen bietet das Auto oft die einzige Möglichkeit, mobil zu sein und zu bleiben.
Vor öffentlichen Einrichtungen und an wichtigen zentralen Punkten sind darum ausreichende Behindertenparkplätze sehr wichtig, zum Beispiel vor Supermärkten, Arztpraxen, Theater und Kino, Restaurants und Bahnhöfen, aber auch vor der eigenen Haustür. "Eigene" Behindertenparkplätze können in der Regel bei der kommunalen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.........
Quelle:
http://www.mein-edewecht.de
Auf mein Edewecht entdeckt, herzlichen Dank an Herrn Bruns für die Genehmigung, Zitat zu veröffentlichen.
Schlagworte: Behindertenparkplätze
Geschrieben auf: mein-nordenham.de
Verknüpft mit der Gruppe: Bahnhof und Züge und Busse
Geschrieben auf: mein-nordenham.de
Verknüpft mit der Gruppe: Bahnhof und Züge und Busse
Kommentar 5/5
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BetreffParkerleichterung nachlesbarDatum20.10.2009, 10:27 UhrAutorHilde AndroschTextsiehe NWZ-Bericht im Artikel oben
Kommentar 4/5
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BetreffParkerleichterung scheint kein Thema zu sein...Datum15.10.2009, 20:33 UhrAutorHilde AndroschTextZur öffentlichen Sitzung des Kreisbehindertenbeirates ist gerade mal ein Wesermarsch-Bürger gekommen.
Na beim Sozialausschuss 21. Oktober, wo es um KEINEN Behindertenbeirat für Nordenham geht, erwarte ich auch kein größere Interesse der Nordenhamer
Kommentar 3/5
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BetreffHeute: Parkerleichterungen für BehinderteDatum14.10.2009, 9:02 UhrAutorHilde AndroschTextZitat aus der NWZ vom 13.10.09:Der Kreisbehindertenbeirat lädt am Mittwoch, 14. Oktober zu einem Vortrag über neue Parkerleichterungen für mobilitätseingeschränkte Menschen ein. Der Vortrag beginnt um 17 Uhr im Raum "Woronesch" im Kreishaus
Kommentar 2/5
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BetreffBehindertenparkplätzeDatum30.9.2009, 13:08 UhrAutorHilde AndroschTextHallo Frau Huth-Hinrichs,
der Artikel von Herrn Bruns beantwortet etliche Fragen, einfach direkt anschauen. Hatten Sie den schon gelesen? Ist auf Edewecht zugeschnitten, Übernahme 1 zu 1 nicht sinnvoll.
GrußHilde Androsch
Kommentar 1/5
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BetreffAufgefallenDatum30.9.2009, 11:19 UhrAutorHeidi Huth-HinrichsTextMir ist schon oft aufgefallen, dass auf den Parkplätzen Autos stehen, ohne Ausweis auf der Ablage oder irgendetwas, was darauf hinweist, dass der Mensch, der dort parkt, körperlich beeinträchtigt ist. Ich habe schon Leute gesehen, die mit Schwung aus ihrem Fahrzeug kamen und direkt ins Geschäft gingen- sichtlich nicht eingeschränkt. Erst kürzlich in Brake vor Famila: Ein junger Mann im Cabrio schwingt sich aus seinem Auto und ging sichtlich gut gelaunt in den Markt. Oder:
Vor Kaufland hielt ein Mercedes mit einem Behindertenausweis vor der Scheibe. Eine Frau stieg aus, holte aus dem Kofferraum ihren Einkaufskorb und ging schnurstracks in den Laden. Die war sichtlich nicht behindert aber vielleicht hat sie ein behindertes Familienmitglied. Das war aber nicht dabei. Darf man dann trotzdem dort parken? Dann könnte ja die ganze Familie das Auto zum Einkaufen nutzen um sich Wege zu sparen.
Genauso ist es aber auch mit den Plätzen für Mutter/Vater und Kind. Was man da manchmal parken sieht...da sind die Kinder manchmal schon größer als die Mütter...
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